2013 Abstimmungsparolen vom 24. Nov. 2013

Urnenabstimmung vom 24. Nov 13

Urnenabstimmung vom 24. Nov 13

Eidgenössische Vorlagen, Empfehlungen von fdp.ch und fdp-ag.ch*

  • NEIN: Volksinitiative vom 21. März 2011 "1:12 - für gerechte Löhne"
  • JA/NEIN*: Volksinitiative vom 12. Juli 2011 "Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen"
  • NEIN: Änderung vom 22. März 2013 des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz, NSAG)

Kantonale Vorlagen, Empfehlungen von fdp-ag.ch

  • NEIN: Aargauische Volksinitiative "Bezahlbare Pflege für alle" vom 21. August 2012


Kommunale Vorlagen, Empfehlung der EWR-Fraktion

  • Ja: Wollen Sie denVoranschlag 2014 der Einwohnergemeinde mit einem Steuerfuss von 116% genehmigen?

Die Fraktion folgt der Argumentation des Gemeinderates.

 

  • Das operative Ergebnis der Einwohnergemeinde weist einen deutlichen Negativsaldo (Aufwandüberschuss) von 1.39 Millionen Franken auf und die Erträge reichen nicht aus, um die zukünftigen Ausgaben finanzie­ren zu können.
  • Die  Selbstfinanzierung wird durch eine Steuerfusserhöhung etwas verbessert und erfüllt die Forderung der Finanzkommission, die bei der Beratung des Budgets 2013 vom Gemeinderat  Massnahmen zur Verbesserung der Finanzsituation verlangt hatte.
  • Die stetige Zunahme der gebunden Ausgaben kann nicht mit weiteren Einsparungen in der kommunalen Verwaltung oder zulasten von notwendigen Unterhaltsarbeiten kompensiert werden.
  • Die anstehenden Stellenausbauten im Bereich Informatik, bei der Abteilung Planung, Bau und Umwelt und bei den Sozialen Diensten werden die Rechnung ab 2014  zusätzlich belasten.
  • Durch die Ablehnung am 3. März 2013 der kostendeckenden Abfallbewirtschaftung wird diese im Umfang von rund 3% nach wie vor steuerfinanziert. Die damit verbundene Quersubvention soll nun mit der beantragten Steuerfusserhöhung kompensiert werden. Damit kann bei der Abfallbewirtschaftung der Status quo vorläufig beibe­halten werden.
  • Die Steuergesetzrevision, die ab 2014 – 2016 gestaffelt in Kraft tritt, führt zu stagnieren­den Steuererträgen. Diese Prognose stützt sich auf eine Mitteilung des Kantonalen Steueramtes.