Das neue Abfallreglement steht für:  

• Verursacherprinzip und Eigenverantwortung  

Jeder bezahlt das, was er produziert.  

• Keine Steuergelder für die Abfallentsorgung  

Die laufende Rechnung der Gemeinde wird um jährlich rund CHF 700'000 entlastet!  

• Gesetzeskonformes und zeitgemässes Reglement Schafttransparente Rahmenbedingungen für alle.  

Spezialfälle werden geregelt, was zu Klarheit für die Einwohner führt. Erfüllt rechtliche Grundlagen vom Bund und Kanton.  

• Kostendeckungsprinzip  

Der Ertrag der Gebühren soll die gesamten Kosten decken.  

• Sauberes Grüngut  

Entgegenwirken der Fremdstoffproblematik – ein Grossteil des Grüngut aus kommunaler Sammlung ist teilweise stark verschmutzt (vor allem Kunststoffe).  

• Künftige Ressourcenwirtschaft 

Konsumenten und Produzenten tragen die Verantwortung für die Umweltauswirkung von Produkten über den ganzen Lebenszyklus.  

• Nachhaltige Entwicklung durch Abfallvermeidung 

Die Grüngutgebühr reduziert die Sammelmenge und fördert die dezentrale Kompostierung von Gartenabfällen.  

• Gesamtrevision des Abfallreglements  

Im Umweltschutzgesetz (USG) steht schon seit 1997, dass die Bemessung dieser Gebühren dem Verursacherprinzip entsprechen muss. Das neue Reglement richtet sich nach den Zielen der Gesetze zum Schutz der Menschen und Umwelt. 

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